Recht bei Kauf & Versand

Getragene Kleidung zurücksenden?

Die Rücksendungen beim Modeversand sind enorm. Für viele kleinere Unternehmen wird das häufig zu einer großen Belastung. Je nach Artikel entstehen bei einer Rücksendung zwischen 10 – 20 Euro an zusätzlichen Kosten für den Unternehmer.

Das neue Widerrufsrecht ab 06/2014 setzt künftig klare Regelungen für die Rücksendung. Doch eine Frage bleibt dabei für viele bestehen. Was ist mit Kleidung die bereits getragen wurde.- Darf diese zurückgesandt werden? Kunden dürfen beim Modeversand die Artikel natürlich anprobieren. Das gilt praktisch für alle Modeartikel. Von Schuhen, Kleidern bis hin zum Hut. Allerdings endet das Recht, wenn der Besteller die Ware länger als nötig trägt. Wer also die bestellte Ware plötzlich für einen Spaziergang oder eine Feier trägt, darf diese nicht mehr zurücksenden. Erfolgt dennoch ein Widerruf und die Rücksendung, kann der Modeversand die Annahme verweigern.

Schnellübersicht:

Anprobe: JA
Tragen darüber hinaus: NEIN

Bei Anprobe beschädigt

Doch wie sieht es aus, wenn die Artikel aus dem Modeversand bei der Anprobe beschädigt wurden? Grundsätzlich kann der Kunde die Ware dann zurücksenden, wenn der Mangel bei der Kleidung selbst gelegen hat. Dabei sollte der Modeartikel unbedingt reklamiert werden und nicht einfach nur kommentarlos zurück gesandt werden. Ist der Fall für den Modeversand nachvollziehbar, erweisen sich die meisten als kulant.

Ist die Ware jedoch fahrlässig beschädigt worden und der Kunde unterlässt bei der Rücksendung einen entsprechenden Hinweis, könnte das sogar strafrechtliche Folgen mit sich bringen. Hier könnte ein Versuch eines Betruges vorliegen.

[Artikelbild: Dominik Bartsch/Flickr.]